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Pestizide, grünes Licht vom EU-Gerichtshof für nationale Verbote. Lasst uns die Bienen retten

Am 8.10.20 erkannte der Gerichtshof der Europäischen Union schließlich die Möglichkeit für Mitgliedstaaten an, die Verwendung von in der EU zugelassenen Pestiziden auf ihrem Hoheitsgebiet zu verbieten. (1)

Aber der Kampf der Zivilisationen um die Neonikotinoide geht weiter. In Frankreich, wo der Streit entbrannt war und die Rübenanbauer daraufhin eine Ausnahmeregelung erwirkten. Und auf dem ganzen alten Kontinent, wo die Europäische Bürgerinitiative istLasst uns die Bienen und die Bauern retten'braucht noch die Unterschriften von uns allen.

Neonicotinoid-Pestizide, die casus belli

Die 27.5.18 Die Europäische Kommission, wie gesehen, verbot die Verwendung im Freiland - nicht einmal in Gewächshäusern - von drei Neonicotinoiden, Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam. (2) Basierend auf den wissenschaftlichen Bewertungen der EFSA (European Food Safety Authority), die i ernsthafte Risiken die durch diese Insektizide auf die Gesundheit der bestäubenden Insekten und des Ökosystems verursacht werden.

Die 30.7.18 Die französische Regierung ging jedoch noch weiter. Es hat auf den 1.9.18 (mit der Möglichkeit von Ausnahmen bis zum 1.7.20) das Verbot der Verwendung der drei oben genannten Gifte und des damit behandelten Saatguts vorgezogen. Und er erweiterte das Verbot auf zwei weitere NeonikB. Acetamiprid und Thiacloprid. (3) Damit wird die Reaktion des ausgelöst Big 4, immer bestrebt, Populationen und Ökosysteme mit ihren zu infizieren Cocktail von Giften.

Big 4 gegen die französische Regierung

Die UIPP (Union des Industries de la Protection des Plantes), das Lobby die in Frankreich die Monopolisten von Pestiziden und Saatgut vertritt - die berüchtigten Big 4 - legte deshalb Verwaltungsbeschwerde gegen die Pariser Regierung ein. Um die Aufhebung des oben genannten Dekrets zu erhalten. Und der französische Staatsrat unterwarf sich dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) eine Vorfrage.

Die frage es geht um die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, ein Verbot der Verwendung von agrotoxischen Stoffen zu erreichen, wenn die Voraussetzungen für die Annahme der sogenannten „Notfallmaßnahmen“ erfüllt sind. Das ist wenn 'Es besteht eindeutig die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um einen zugelassenen Wirkstoff, ein agronomisches Gegenmittel, einen Synergisten oder Beistoff oder ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel handelt'in der EU'ein ernstes Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder die Umwelt darstellen und wenn dieses Risiko nicht zufriedenstellend durch Maßnahmen eingedämmt werden kann'von geringerer Intensität. (4)

Gerechtigkeit vor Gericht

Gerechtigkeit wurde vom gleichnamigen Europäischen Gericht erlassen. Wodurch hervorgehoben wurde, wie das in der Verordnung über die sogenannten "Pestizide" festgelegte Verfahren die genaue "Zweck, den Erlass von Sofortmaßnahmen durch die Kommission oder andernfalls durch einen Mitgliedstaat zu ermöglichen, die die Verwendung oder den Verkauf bestimmter Stoffe oder Produkte regeln, wenn solche Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit oder der Tiere oder der Umwelt erforderlich erscheinen'. (1)

Die luxemburgischen Richter Sie haben auch klargestellt, wie diese Art von Maßnahmen Brüssel gemäß der RL rechtmäßig mitgeteilt werden kann. EU 2015/1535. So wie es die französische Regierung getan hat. Diese Richtlinie, deren Ursprünge bis ins Jahr 1983 zurückreichen (Richtlinie 83/189/EWG), regelt die vorherige Notifizierung aller nationalen technischen Vorschriften für Waren und Dienstleistungen. (5) Und es ist daher auch geeignet, Notfallmaßnahmen zu ergreifen.

Nationalversammlung im Rückwärtsgang

Die 6.10.20 'SNationalversammlung, die Pariser Abgeordnetenkammer hob jedoch das zwei Jahre zuvor eingeführte Verbot der Verwendung von Neonicotinoiden auf. Durch die Genehmigung der Regierungsvorschlag 3.9.20, eine Ausnahmeregelung für Zuckerrübenkulturen einzuführen, bei denen mit den betreffenden Pestiziden behandeltes Saatgut bis zum 1.7.23 verwendet werden kann.

paradoxerweise, können französische Rübenbauern bis zur Zuckerkampagne 2023 Neonicotinoide einsetzen, die inzwischen in der EU verboten sind. (2) Damit übt sie - mit Billigung der französischen Institutionen - einen unlauteren Wettbewerb mit Rübenanbauern aus anderen Mitgliedstaaten aus. Trotz der Forderungen der Zivilgesellschaft zum Schutz von Gesundheit und Umwelt.

Neonikotinoide, ein Kampf der Zivilisationen

Die Neonicotinoide - eine Klasse von Pestiziden, die in ihrer chemischen Zusammensetzung dem Nikotin ähneln und für das Zentralnervensystem von Insekten (und nicht nur) ernsthaft toxisch sind - stehen im Mittelpunkt eines zivilisatorischen Kampfes, der weit über den fraglichen Streit hinausgeht. Das Lobby von Giften, die nicht nur zahlreiche wissenschaftliche Betrügereien finanziert haben, sondern weiterhin virale Täuschungen über ihre unwahrscheinliche Harmlosigkeit für die Umwelt und die Artenvielfalt durchführen. In den USA und der EU, ebenso gut wie in Italien.

L'impiego dei Neonik in der Landwirtschaft die Korrelation zwischen ihrer Verwendung und der Colony Collapse Disorder (CCD), die Hauptursache für den immer noch andauernden Völkermord an bestäubenden Insekten. Es ist daher zwingend erforderlich, die erfolgreich durchzuführen Sammlung von Unterschriften über die Europäische BürgerinitiativeLasst uns die Bienen retten', dessen Laufzeit am 31.3.21 endet.

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Dario Dongo und Gioele Luchese

Titelbild: Agir pour l'Environment, une Association de Mobilization Citoyenne Nationale en faveur de l'Environnement
Hinweis

(1) Europäischer Gerichtshof (EuGH). Rechtssache C-514/19, Union des industries de la protection des plantes gegen Premier ministre et al. Urteil 8.10.20, so http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=E1E69A59A846E086E7D7C5152772CA0B?text=&docid=232150&pageIndex=0&doclang=IT&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=12796875

(2) EU-Verordnung 2018/783, 784, 785

(3) Die Aktualisierung der loi Biodiversität (loi 1087/16Und ländliche Warteschlangen et de la pêche maritime (loi 1170/14, Artikel 253.8.1)

(4) EG-Verordnung 1107/2009 und nachfolgende Änderungen, über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Artikel 69 und 71. Konsolidierter Text auf https://eur-lex.europa.eu/legal-content/IT/TXT/?uri=CELEX%3A02009R1107-20191214

(5) EU-Verordnung 2015/1535, über das Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften

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Dario Dongo, Rechtsanwalt und Journalist, PhD in internationalem Lebensmittelrecht, Gründer von WIISE (FARE – GIFT – Food Times) und Égalité.

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Nach seinem Abschluss in Rechtswissenschaften an der Universität Turin besuchte er den Fortbildungskurs für Lebensmittelrecht (CAFLA) an der Universität von Ostpiemont

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