HomeFortschrittNeuartiges Essen. Grünes Licht in der EU für Proteine ​​aus Pilzen, Reis und...

Neuartiges Essen. Grünes Licht in der EU für Proteine ​​aus Pilzen, Reis und Erbsen, Insekten, Milch und neuen Zuckern

Die Europäische Kommission hat das Jahr 2023 mit grünem Licht für eine Reihe von Maßnahmen gestartet neuartiges Essen auf Proteine ​​aus Pilzen, Reis und Erbsen, Insekten, Milch. Zusätzlich zu einigen Oligosacchariden, die mit denen in der Muttermilch identisch sind. Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht über die in der EU zugelassenen neuen Lebensmittel.

1) PILZE

1.1) Erbsen- und Reisprotein, fermentiert aus Shiitake-Pilz

Shiitakelentinula edodes, ist der Protagonist des Anbaus und Verzehrs von Pilzen (frisch und getrocknet) in der asiatischen Tradition. Von Thailand über China bis nach Korea und Japan. Der US-Konzern MycoTechnology Inc. setzte es bei der Fermentation von Erbsen- und Reiskonzentraten ein, die dann einer Fermentation unterzogen wurden Sprühtrocknung, um ein feines Pulver zu erhalten (FermentIQ™). mit einem hohen Gehalt an pflanzlichen Proteinen (> 75 %) und frei von Allergenen. (1)

Die Geschichtlichkeit der Nutzung der Rohstoffe machten es nicht erforderlich, toxikologische und allergene Aspekte zu untersuchen. Andererseits ist es Status traditioneller Lebensmittel in der EU wurde nur dem ganzen Shiitake-Pilz und nicht auch dem getrockneten und dehydrierten Pilz zuerkannt. Die Genehmigung wird exklusiv für die Verwendung in einer Vielzahl von Lebensmitteln erteilt. Backwaren, Getränke, Suppen, Fleisch, Fleischersatz (wie schon andere Mykoproteine), Mahlzeitenersatz usw., selbst in erheblichen Konzentrationen.(2)

1.2) Anthrodia camphorata in Pulverform

Anthrodia camphorata ist der Pilz auch bekannt als 'niu-chang-chih', oder Taiwanofungus camphoratus. Es wird in der traditionellen chinesischen Medizin, aber auch als Zutat in verschiedenen Speisen und Getränken (Mycelien und Fruchtkörper) verwendet.

Goldene Biotechnologie Corp hat eine nicht ausschließliche Zulassung nur für die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln beantragt. (3) Mit positivem Ergebnis für Produkte, die für Personen im Alter von > 14 Jahren bestimmt sind, da keine Sicherheitsdaten für Säuglinge und Kinder vorliegen. (4)

1.3) Pilzpulver Champignon mit Vitamin D2

Monterey Mushrooms Inc. hat die exklusive Zulassung für das Inverkehrbringen eines Pilzpulvers erhalten Champignon (Agaricus bisporus), erhalten durch Dehydratisierung und Mahlen des mit UV-Strahlung bestrahlten Produkts. (5)

Das Produkt es ist bestimmt für verschiedene konventionelle Lebensmittel (z. B. Milchprodukte, Erfrischungsgetränke), sowie Nahrungsergänzungsmittel und diättherapeutische Lebensmittel (Mahlzeitenersatz zur Gewichtskontrolle, Tagesrationsersatz und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke. EU-Verordnung 609/2013) .

Sie wurden ausgeschlossen in Itienne Säuglinge (0-12 Monate) und Kleinkinder (1-3 Jahre), auch aufgrund einiger Bedenken hinsichtlich der Exposition gegenüber Vitamin D, die aufgrund der stark gestiegen istausbeuten entsprechender Nahrungsergänzungsmittel, gemäß dem Gutachten der EFSA. (6)

1.4) Pilze Agaricus bisporus. neuartiges Essen oder triviale Exklusivität bei traditionellen Lebensmitteln?

Die Pilze Champignon (Agaricus bisporus) werden in Europa seit einigen hundert Jahren angebaut. Dennoch hat die Europäische Kommission bereits vier exklusive Genehmigungen für die Vermarktung dieses 'neuartiges Essen', von denen die Existenz eines ' bezweifelt wirddisruptive Innovation' im Vergleich zu anderen bereits auf dem Markt befindlichen Lebensmitteln.

Mehr Aufmerksamkeit sollte daher engagiert sein – sowohl in der Bewerbungsphase der reg. EU 2015/2283 und in ihrer Überarbeitung - um die instrumentelle Nutzung des Zulassungsverfahrens zu verhindern neuartiges Essen mit fünfjähriger Exklusivität zugunsten des Anmelders in via, um Innovationen zu schützen, die nicht für eine gewerbliche Patentierung geeignet sind (siehe auch den Fall des sog Gemüseei von Eat Just).

2) FEHLER

2.1) Heimchen

Die heimische Grille (Acheta Domesticus) hat bereits eine Genehmigung wie z neuartiges Essen Anfang 2022, wie gesehen. Nur in diesem Jahr hat die Nachricht jedoch populistische Reaktionen hervorgerufen, die von Neophobie inspiriert sind.

Keine Neuigkeiten wesentlich in dieser zweiten Zulassung der Grillen als neuartiges Essen – wiederum ausschließlich zugunsten der Klägerin – in Form eines entfetteten Pulvers. Unter Nutzungsbedingungen übrigens sehr klein (1–5%). (5) Keine gastronomischen „Bedrohungen“ in Sicht.

Cricket-Protein Darüber hinaus könnten sie als Alternative zu rotem Fleisch die Lebenserwartung und Gesundheit der Bevölkerung verbessern. Neben der Verringerung der Zahl der Jahre, die durch Krankheiten verloren gehen (DALYs, Behinderungsbereinigte Lebensjahre), wie bereits gezeigt im Forschungsprojekt NovRBA.

2.2) Alphytobio

alphitobius diaperinus, bekannt als der Kleine Mehlwurm, ist eine Larve, die sich zu einem Käfer entwickelt. Bisher als Schädling von Getreide und Lebensmitteln betrachtet, kann er wiederum als Lebensmittel verwertet werden. Und es wurde von der bereits als sicher und nahrhaft bewertet European Food Safety Authority (EFSA).

Ynsect NL BV als Novel Food in getrockneter, pulverisierter, pastöser oder gefrorener und gefriergetrockneter Form ausschließlich zum Inverkehrbringen zugelassen wurde. Die Verwendung als Zutat für Brot, Nudeln, Pizzen, Suppen, Snack und andere Lebensmittel hat keine Altersbeschränkung. Umgekehrt wurde die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln auf Antrag des Antragstellers auf ein erwachsenes Publikum (>18 Jahre) beschränkt. (6)

3) MILCHPROTEINE

Arla Foods Ingredients Group P/S erhielt die ausschließliche Genehmigung, ein Isolat von β-Lactoglobulin (BLG) aus getrockneter Kuhmilchmolke auf dem EU-Markt in Verkehr zu bringen Sprühtrocknung. Il neuartiges Essen (≥ 90 % Trockenmasseprotein) besteht aus BLG als Hauptbestandteil (≥ 90 % Gesamtprotein), was dem BLG entspricht, das in Rindermilch und Molkenproteinisolat vorkommt.

Die Nachrichten wird durch das Trennverfahren durch Kristallisation unter sauren oder neutralen Bedingungen dargestellt. Das Produkt ist nicht angezeigt bei Allergien gegen Soja (sowie gegen Milch und Soja, da es aufgrund des Lecithins potenziell allergen ist, auch aufgrund der Verwendung von Sojalecithin als Emulgator. (9)

Il neuartiges Essen Es ist für die Verwendung in Erfrischungsgetränken, einschließlich auf Milchbasis, Molkenpulver (rekonstituiert) und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke zugelassen. (10)

4) Oligosaccharide

Einige Oligosaccharide identisch mit denen in Muttermilch (HiMO, Humanidentische Milch-Oligosaccharide) wurden ebenfalls als autorisiert neuartiges Essen, in den letzten Monaten.

4.1) Lacto-N-tetraose

Lacto-N-tetraose ist ein HiMO, das Chr. Hansen A/S aus zwei Stämmen von gewonnen hat Escherichia coli BL21 (DE3) gentechnisch verändert. Derselbe Zucker, hergestellt aus dem K-12-Stamm von E coli, wurde bereits als autorisiert neuartiges Essen. Und derselbe Stamm wurde wiederum bereits für die Produktion anderer HiMOs, Lacto-N-Neotetraose und 2'-Fucosyllactose, zugelassen. (11)

Genehmigung neuartiges Essen ausschließlich gewährte sieht die Verwendung von Lacto-N-Tetraose vor in:

  • Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung,
  • Getreide- und Babynahrung,
  • Getränke auf Milchbasis und ähnliches für die frühe Kindheit,
  • Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (für Säuglinge, Kinder und andere),
  • Nahrungsergänzungsmittel. Letzteres darf nicht für Kinder unter 3 Jahren bestimmt sein oder am selben Tag verabreicht werden, an dem andere Lebensmittel auf Lacto-N-Tetraose-Basis hergestellt werden. (12)

4.2) 3-Fucosyllactose

3-Fucosyllactose ist ein weiteres HiMO, das durch Fermentation des gentechnisch veränderten Stamms von hergestellt wird Escherichia coli BL21 (DE3). Wie Lacto-N-Tetraose wurde auch dieses Oligosaccharid über den als bereits zugelassenen K12-Stamm von E.Coli gewonnen neuartiges Essen. (13)

Chr. Hansen A/S beantragte und erhielt die Erlaubnis als neuartiges Essen, auch in diesem Fall ausschließlich, zu ähnlichen Bedingungen wie für Lacto-N-Tetraose. (14)

5) KORREKTUREN

Die Unionsliste neuartiger Lebensmittel (ULNF) – enthalten in reg. (EU) 2017/2470 und nachfolgende Änderungen – einige Ungenauigkeiten wurden korrigiert. DER neuartige Lebensmittel Von den Anpassungen betroffen sind:

  • Xylo-Oligosaccharide (EU-Verordnung 2018/1648). Die Spezifikationen zu Xylooligosacchariden in Form von Sirup wurden mit dem Parameter „Trockenmaterial“ integriert,
  • Süßmolkenproteinisolat aus Kuhmilch (EU-Verordnung 2019/1686). Der Zusammenhang zwischen Lebensmittelkategorien und Verwendungen sowie die zulässigen Höchstmengen wurden geklärt,
  • 3'-Sialyl-Lactose aus mikrobiellen Quellen (EU-Verordnung 2021/96). Die Höchstgehalte für die Kategorie „Aromatisierte fermentierte Milchprodukte, einschließlich wärmebehandelte Produkte'wurden fälschlicherweise der Lebensmittelkategorie hinzugefügt'nicht aromatisierte fermentierte Milchprodukte' und umgekehrt. (fünfzehn)

6) Vorläufige Schlussfolgerungen

Die Reg. EU 2015/2283 (Novel-Food-Verordnung) beweist seine Wirksamkeit bei der Förderung von Innovationen im Agrar- und Lebensmittelsektor, ohne jemals eine strenge Analyse der Lebensmittelsicherheitsrisiken außer Acht zu lassen.

Es wird beobachtet auch die wachsende Entwicklung von Forschungsaktivitäten, auch mit Unterstützung europäischer (Horizon Europe) und euro-mediterraner (PRIMA) Projekte. Vor allem im Zusammenhang mit alternativen und nachhaltigen Proteinquellen wie Pilzen, Mikroalgen und Insekten.

Sie lassen sich erahnen somit neue Lösungsmöglichkeiten, um zu den Zielen beizutragen Ernährungssicherheit e Ernährungssicherheit vereinbart im Rahmen von Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs), in der UN-Agenda 2030.

# SDG2, Null Hunger. # SDG3, Sorgen Sie für Gesundheit und Wohlbefinden.

Dario Dongo und Andrea Adelmo Della Penna

Cover-Cartoon von 'Japanese Cooking with Manga' (Tuttle Books, 2018) https://www.tuttlepublishing.com/japan/japanese-cooking-with-manga

Hinweis

(1) NDA-Gremium der EFSA (2022). Sicherheit von durch Shiitake (Lentinula edodes) Mycelien fermentiertem Erbsen- und Reisprotein als Novel Food gemäß VO (EU) 2015/2283. EFSA Journal 20 (4): 7205, https://doi.org/10.2903/j.efsa.2022.7205

(2) Verordnung (EU) 2023/6, zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Erbsen- und Reisprotein, das aus dem Myzel von Lentinula edodes (Shiitake-Pilz) fermentiert wurde, als neuartiges Lebensmittel http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/6/oj (gültig ab 24.1.23)

(3) NDA-Gremium der EFSA (2022). Sicherheit von gefriergetrocknetem Myzel von Antrodia camphorata als Novel Food gemäß Verordnung (EU) 2015/2283. EFSA Journal 20 (6): 7380 https://doi.org/10.2903/j.efsa.2022.7380

(4) Verordnung (EU) 2022/2535, Genehmigung des Inverkehrbringens von gefriergetrocknetem Mycelpulver von Antrodia camphorata als neuartiges Lebensmittel http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2022/2535/oj (gültig ab 11.1.23)

(5) Durchführungsverordnung (EU) 2023/4 der Kommission vom 3. Januar 2023 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Pilzpulver mit Vitamin D2 als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der reg. (EU) 2017/2470 http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/4/oj (gültig ab 24.1.23)

(6) NDA-Gremium der EFSA (2022). Unbedenklichkeit von Vitamin D2 Pilzpulver als Novel Food gemäß Verordnung (EU) 2015/2283 (NF 2019/1471). EFSA Journal 20 (6): 7326, https://doi.org/10.2903/j.efsa.2022.7326

(7) Verordnung (EU) 2023/5, Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem Pulver von Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/5/oj (gültig ab 24.1.23)

(8) Verordnung (EU) 2023/58, zur Genehmigung des Inverkehrbringens von gefrorenen, pastösen, getrockneten und pulverisierten Larven von Alphitobius diaperinus (kleiner Mehlwurm) als neuartiges Lebensmittel http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/58/oj (gültig ab 26.1.23)

(9) NDA-Gremium der EFSA (2022). Sicherheit von Beta-Lactoglobulin als neuartiges Lebensmittel gemäß Verordnung (EU) 2015/2283. EFSA Journal 20 (4): 7204 https://doi.org/10.2903/j.efsa.2022.7204

(10) Durchführungsverordnung (EU) 2022/2534 der Kommission vom 21. Dezember 2022 Genehmigung des Inverkehrbringens von Beta-Lactoglobulin (β-Lactoglobulin) aus Kuhmilch als neuartiges Lebensmittel http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2022/2534/oj (gültig ab 11.1.23)

(11) NDA-Gremium der EFSA (2022). Sicherheit von Lacto-N-Tetraose (LNT), hergestellt aus abgeleiteten Stämmen von Escherichia coli BL21 (DE3), als Novel Food gemäß Verordnung (EU) 2015/2283. EFSA Journal 20 (5): 7242, https://doi.org/10.2903/j.efsa.2022.7242

(12) Verordnung (EU) 2023/7 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Lacto-N-Tetraose, die aus abgeleiteten Stämmen von Escherichia coli BL21 (DE3) gewonnen wird, als neuartiges Lebensmittel http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/7/oj (gültig ab 24.1.23)

(13) NDA-Gremium der EFSA (2022). Sicherheit von 3-Fucosyllactose (3-FL), hergestellt aus abgeleiteten Stämmen von Escherichia coli BL21 (DE3), als Novel Food gemäß Verordnung (EU) 2015/2283. EFSA Journal 20 (5): 7329, https://doi.org/10.2903/j.efsa.2022.7329

(14) Verordnung (EU) 2023/52 Genehmigung des Inverkehrbringens von 3-Fucosyllactose, die aus einem abgeleiteten Stamm von Escherichia coli BL21(DE3) gewonnen wird, als neuartiges Lebensmittel http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/52/oj (gültig ab 25.1.23)

(15) Verordnung (EU) 2023/65 zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 zur Erstellung der Unionsliste neuartiger Lebensmittel, Durchführungsverordnung (EU) 2018/1648 zur Zulassung des Inverkehrbringens von Xylo-Oligosacchariden als neuartiges Lebensmittel, Durchführungsverordnung (EU) 2019/1686 zur Zulassung an Erweiterung der Verwendung von Süßmolkenproteinisolat aus Kuhmilch als neuartiges Lebensmittel und Durchführungsverordnung (EU) 2021/96 zur Zulassung des Inverkehrbringens von Natriumsalz der 3'-Sialyl-Lactose als neuartiges Lebensmittel http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/65/oj (gültig ab 29.1.23)

+ Beiträge

Dario Dongo, Rechtsanwalt und Journalist, PhD in internationalem Lebensmittelrecht, Gründer von WIISE (FARE – GIFT – Food Times) und Égalité.

Andrea Adelmo Della Penna
+ Beiträge

Er hat einen Abschluss in Lebensmitteltechnologien und Biotechnologien, ist diplomierter Lebensmitteltechnologe und verfolgt den Bereich Forschung und Entwicklung. Insbesondere im Hinblick auf europäische Forschungsprojekte (in Horizon 2020, PRIMA), an denen die FARE-Abteilung von WIISE Srl, einem Benefizunternehmen, teilnimmt.

In Verbindung stehende Artikel

Aktuelle Artikel

Aktuelle Commenti

Übersetzen "