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Kleiner Salz-Gesetzloser

Es gibt Etiketten, wo man sich rühmtBit Salz“, ein guter Anhaltspunkt für die Auswahl gesunder Lebensmittel. Leider handelt es sich jedoch oft um irreführende, verbotene Nachrichten. Ein nachahmenswertes Beispiel.

Ein wenig Salz, Sardellenfilets unter Prüfung

'Zum ermäßigten Preis von Salz', liest das Etikett von 'Sardellenfilets in nativem Olivenöl extra aus dem Kantabrischen Meer', hergestellt in Spanien (Yurrita und Hijos SA).

Der Salzgehalt im Produkt liegt jedoch – laut Angabe in der Nährwertdeklaration – bei 9 Gramm pro 100 (!). Dreißigmal mehr als für die Angabe „salzarm“ erwartet (entspricht 0,3 g pro 100 g).

Nährwertangaben in Bezug auf Salz und Natrium, die zu befolgenden Regeln 

Das 'Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben ', NHC, definiert im Anhang die Verwendungsbedingungen für nährwertbezogene Angaben, die sich auf Lebensmittel beziehen. (1)

Für 'Nährwertanspruch' meint 'jeder Hinweis, der bestätigt, suggeriert oder andeutet, dass ein Lebensmittel besondere ernährungsphysiologische Eigenschaften hat, aufgrund von: 

a) zu der Energie (Brennwert), die es beiträgt, zu einem reduzierten oder erhöhten Satz beiträgt oder nicht beiträgt, und / oder

b) Nährstoffe oder andere Stoffe, die es enthält, in reduzierten oder erhöhten Anteilen enthält oder nicht enthält'. (2)


Anspruch ernährungsphysiologisch im Zusammenhang mit Salz und Natrium In der obigen obligatorischen Liste sind die folgenden aufgeführt.

NIEDRIGER NATRIUM-/SALZGEHALT

Die Angabe, dass ein Lebensmittel natrium-/salzarm ist, und alle anderen Angaben, die für den Verbraucher möglicherweise dieselbe Bedeutung haben, sind nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 0,12 g Natrium oder einen äquivalenten Salzwert pro 100 g enthält oder 100 ml. (3)

SEHR NIEDRIGER NATRIUM-/SALZGEHALT

Die Angabe, dass ein Lebensmittel sehr natrium-/salzarm ist, und jede andere Angabe, die für den Verbraucher die gleiche Bedeutung haben kann, ist nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 0,04 g Natrium oder einen äquivalenten Salzwert enthält. , für 100 g oder 100 ml. 

OHNE NATRIUM oder OHNE SALZ

Die Angabe, dass ein Lebensmittel natrium- oder salzfrei ist, und alle anderen Angaben, die für den Verbraucher möglicherweise dieselbe Bedeutung haben, sind nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 0,005 g Natrium oder einen äquivalenten Salzwert pro 100 enthält g .

OHNE NATRIUM / ZUSATZSALZ

Die Angabe, dass dem Lebensmittel kein Natrium/Salz zugesetzt wurde, und jede andere Angabe, die für den Verbraucher möglicherweise dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt kein zugesetztes Natrium/Salz oder andere Zutaten enthält, die zugesetztes Natrium/Salz enthalten, und die Der Natriumgehalt des Produkts übersteigt 0,12 g oder den entsprechenden Salzwert pro 100 g oder 100 ml nicht.

Nährwertangabenzum ermäßigten Preis von ...“, die anzuwendenden Regeln

Die NHC-Verordnung, reg. CE 1924/06, legt im Anhang auch die Nutzungsbedingungen der sog Anspruch vergleichend. (5)

Die allgemeine Regel Anzuwenden auf jede Prahlerei der Reduzierung – des Energiewerts (verstanden als Komplex aus Makronährstoffen), Nährstoffen und Salz oder Natrium – wird in den folgenden Begriffen definiert.

MIT REDUZIERTER MENGE VON [NAME DES NÄHRSTOFFS]

Die Angabe, dass der Gehalt an einem oder mehreren Nährstoffen reduziert wurde, und jede andere Angabe, die für den Verbraucher dieselbe Bedeutung haben kann, ist nur zulässig, wenn die Gehaltsreduzierung im Vergleich zu einem ähnlichen Produkt mindestens 30 % beträgt, z. B. mit Ausnahme von Mikronährstoffe, für die eine Abweichung von 10 % der in der Richtlinie 90/496/EWG genannten Referenzwerte akzeptabel ist, und Natrium oder der äquivalente Salzwert, für die eine Abweichung von 25 % akzeptabel ist.

Il Anspruch ernährungsphysiologisch gemeldet werden müssen, gem den Richtlinien der Gewährleistungsbehörde für Wettbewerb und Markt., CD Antitrust-, zu einem sehr genauen Vergleichsbegriff. Was mit dem zusammenfälltim Durchschnitt die meistverkauften Produkte in Italien und immer noch auf dem Markt präsent, innerhalb derselben Produktkategorie. (6) 

Schlussfolgerungen

Zumindest einmal, wäre es schön, Nachrichten über eine Sanktion - oder besser gesagt zwei und mehr - durch die für die amtliche öffentliche Kontrolle zuständigen Behörden zu lesen. Umso mehr seit dem Gesetzesdekret 27/17 - Wer führte ein spezielles Sanktionsregime, wegen Verstößen gegen die reg. CE 1924/06 - ist seit einiger Zeit in Kraft.

Von 3 bis 12 Tausend Euro, ist die Höhe der Strafe für die Benutzung Anspruch Nährwerte, die nicht im Anhang der NHC-Verordnung vorgesehen sind, oder außerhalb der dort festgelegten Verwendungsbedingungen liegen. Mit Ruhen der Betriebserlaubnis, bei konkreter Wiederholung. (7) 

Der Verteiler ist wiederum verantwortlich, für die Bereitstellung von 'Lebensmittel, deren Nichtkonformität bekannt ist oder vermutet wird '  die geltenden Normen. (8)

Dario Dongo

Hinweis

(1) v. Reg. CE 1924/06 und nachfolgende Änderungen, am https://eur-lex.europa.eu/legal-content/IT/TXT/?qid=1537043278251&uri=CELEX%3A02006R1924-20141213

(2) Siehe EG-Verordnung 1924/06, Artikel 2.2.4

(3) 'Für andere Wässer als natürliche Mineralwässer, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 80/777/EWG fallen, darf dieser Wert 2 mg Natrium pro 100 ml nicht überschreiten„(EG-Verordnung 1924/06, Anhang)

(4) 'Diese Angabe wird nicht für natürliche Mineralwässer oder andere Wässer verwendet. ' Dito cs

(5) Siehe Reg.-Nr. CE 1924/06, Artikel 9 und Anhang

(6) Der Vergleich muss daher zwischen Lebensmitteln erfolgen, die den Anlass des Verzehrs, die Zutaten und den Herstellungsprozess teilen. Gemäß den Bestimmungen der spezifischen Federalimentare-Richtlinien, deren Mitautor der Autor ist und die damals vom Gesundheitsministerium genehmigt wurden. Siehe auch das Dokument 'Leitlinien zur Umsetzung der Verordnung Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel. Schlussfolgerungen des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit“, Absatz II.2.1, am https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/safety/docs/labelling_nutrition_claim_reg-2006-124_guidance_en.pdf

(7) Siehe d. lgs. 27/2017, Artikel 8, 9, 11

(8) Siehe Reg.-Nr. EU 1169/11, Artikel 8.3

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Dario Dongo, Rechtsanwalt und Journalist, PhD in internationalem Lebensmittelrecht, Gründer von WIISE (FARE – GIFT – Food Times) und Égalité.

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