Alle anderen Süßstoffe als Zucker, Honig, Honigtau und Sirup fallen in die Kategorie der Lebensmittelzusatzstoffe. Jeder Stoff wird wissenschaftlichen Sicherheitsbewertungen unterzogen, die nun der EFSA zugeschrieben werden, die seiner Verwendungszulassung vorausgehen, allerdings unter der Bedingung, dass die DGA (Zulässige Tagesdosis) eingehalten wird.
In der Makrokategorie der anderen Süßstoffe als Zucker muss zunächst unterschieden werden
- Massensüßstoffe, in der Regel pflanzlichen Ursprungs,
- intensive Süßstoffe, fast immer synthetisch.
Süßstoffe (Süßstoffe) sind Lebensmittelzusatzstoffe, die anstelle von Zucker verwendet werden, um Lebensmitteln einen süßen Geschmack zu verleihen, bei der Herstellung von Lebensmitteln mit reduziertem Brennwert, nicht kariogenen Produkten und Lebensmitteln ohne Zuckerzusatz zur Verlängerung ihrer Haltbarkeit sowie für die Herstellung diätetischer Produkte.
(Richtlinie 94/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 1994 über Süßungsmittel zur Verwendung in Lebensmitteln)
Süßstoffe, die Warnhinweise auf dem Etikett
La Name des Lebensmittels das einen oder mehrere Süßstoffe enthält, zugelassen gemäß reg. CE 1333/08 muss den Wortlaut „mit Süßstoff / I.'.
Enthält das Produkt hingegen sowohl einen oder mehrere zugesetzte Zucker als auch ein oder mehrere Süßungsmittel, muss sein Name integriert werden.mit Zucker(n) und Süßungsmittel(n)'.
Produkte, die Aspartam, Aspartamsalz, Acesulfam enthalten, müssen außerdem den Warnhinweis auf dem Etikett tragen.enthält Aspartam (eine Quelle für Phenylalanin)'.
Wenn die Lebensmittel hingegen Polyole in Mengen von mehr als 10 % enthalten, muss dies mitgeteilt werden.übermäßiger Verzehr kann abführend wirken'. (1)
Das Vorhandensein von Süßungsmitteln ergibt sich auch aus der Zutatenliste, wo sie mit ihrem Namen – oder alternativ dem Zulassungscode E… – mit dem vorangestellten Begriff „Süßstoffe“ erscheinen.
Hinweis
(1) V. Reg. UE 1169/11, Anhang III, Punkt 2